Folgende Antragsunterlagen sind zwingend dem Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld beizufügen:
Bankverbindung der Bezieherin / des Beziehers des Pflegeunterstützungsgeldes
Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird mit Unterschrift bestätigt.
Unterschrift des Antragstellers
> Mitteilung der Pflegekasse nach § 44a Absatz 7 SGB XI
> Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers (über das ausgefallene Entgelt brutto/netto)
> ärztliches Attest der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes des pflegebedürftigen
nahen Angehörigen (Kopie)
> zuständige Krankenkasse sowie Krankenversicherungsnummer
> zuständiger Rentenversicherungsträger sowie Sozialversicherungsnummer