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Beihilfenberechnung
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Aktuelles
Kategorie: Beihilfe
Elektronische Archivierung in der Beihilfe
Ab dem 18. November 2013 werden wir die elektronische Speicherung der Abrechnungsunterlagen bei der Beihilfeberechnung einführen.
Die eingereichten Beihilfeanträge mit den dazugehörigen Belegen werden ab dem genannten Zeitpunkt elektronisch archiviert und nicht mehr an die Antragsteller/innen zurück gesendet.
Diese Vorgehensweise wird zu einer effizienteren Bearbeitung beitragen.
Es ist selbstverständlich, dass die eingereichten Belege unverzüglich vernichtet werden, sobald sie für die Beihilfenbearbeitung nicht mehr benötigt werden. Gleichzeitig werden die elektronisch gespeicherten Daten gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.
Wir werden ab sofort den Beihilfenbescheiden und Abrechnungen ein entsprechendes Informations-blatt beifügen.
>> Hinweise zur Antragstellung