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Beihilfenberechnung
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Aktuelles
Kategorie: Beihilfe
Stammdatenblatt wird der Beihilfenberechnung zugesteuert
Seit Montag, 24.09.2018 wird jeder Abrechnung eine Übersicht beigefügt, welche bei der Beihilfestelle gespeicherten Daten (sog. Stammdaten) der Entscheidung zugrunde lagen.
Die Beihilfeberechtigten werden gebeten, die Übersicht stets einer Durchsicht zu unterziehen. Sollten Informationen unvollständig oder falsch sein, bitten wir, der Beihilfestelle dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Es ist dabei stets anzugeben, seit wann der mitgeteilte Sachverhalt zutrifft bzw. wann die Änderungen eingetreten sind.
Hinweis: Die Daten für die Ehegattin/den Ehegatten/die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner sind dabei nur zu prüfen, sofern tatsächlich Aufwendungen für diese bzw. diesen geltend gemacht wurden.