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Aktuelles
Kategorie: Beihilfe
Widerspruchssachbearbeitung in Beihilfeangelegenheiten ab sofort Sache des Justitiariats
Die ppa verfügt seit dem 01.02.2018 über eine zentrale Widerspruchsstelle, die organisatorisch dem Justitiariat zugeordnet ist.
Vornehmliche Aufgabe dieser Widerspruchsstelle ist die Bearbeitung sämtlicher Widersprüche gegen Beihilfefestsetzungsbescheide der ppa. Beihilfeberechtigte können sich ab sofort in allen Widerspruchsangelegenheiten unter der Telefonnummer 06322 / 936 473 mit den Mitarbeitenden der Widerspruchsstelle in Verbindung setzen. Um interne Postläufe zu erleichtern und abzukürzen, raten wir an, Widersprüche und sonstige Korrespondenz in Widerspruchsangelegenheiten zukünftig direkt an die Widerspruchsstelle zu richten.