Zentrale Rufnummer der Abteilung Beihilfenberechnung 06322/936-274
Servicezeiten
Montag
10 - 12 Uhr
Mittwoch
10 - 12 Uhr und 14 - 15 Uhr
Freitag
10 - 11 Uhr
Bearbeitungsstand
Bei Fragen zum Bearbeitungsstand erreichen Sie uns unter 06322/936-0 zu folgenden Zeiten:
Mo-Do:
8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Fr:
8 - 12 Uhr
Psychotherapie
In welchen Fällen sind Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Behandlungen beihilfefähig und in welchen Fällen nicht?
Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Behandlungen sind nur dann beihilfefähig, wenn die Festsetzungsstelle vor Beginn der Behandlung die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen aufgrund der Stellungnahme eines Gutachters zur Notwendigkeit und zu Art und Umfang der Behandlung anerkannt hat.
Nicht beihilfefähig sind:
- gleichzeitige Behandlungen der psychosomatischen Grundversorgung, der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Psychotherapie sowie der Verhaltenstherapie
- der in Anlage 2 Nr. 1 zur BVO aufgeführten Behandlungsverfahren.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten: