Meldungen

Beihilfe > Beihilfenberechnung > Meldungen > 

Allgemeine Anfragen

unter 06322 / 936-274

Unsere Servicezeiten:

  • Montag 10 - 12 Uhr
  • Mittwoch 10 - 12 Uhr
    und 14 - 15 Uhr
  • Freitag 10 - 11 Uhr

Fragen zum Bearbeitungsstand

unter 06322 / 936-0, keine Detailfragen

Montag bis Donnerstag
8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitag 8 - 12 Uhr

Aktuelles aus der Beihilfe

< Ausgefüllte Beihilfe-Leistungsanträge jetzt abspeicherbar
31.08.2016 11:56 Alter: 9 yrs
Kategorie: Beihilfe

Beihilferecht Rheinland-Pfalz

Änderung der Beihilfenverordnung zum 01.09.2016


Durch  Veröffentlichung im  Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz vom 25. Juli 2016 wurde die zweite Landesverordnung der Beihilfenvorschriften vom 06.07.2016 zur Änderung der Beihilfenvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz (BVO)  bekannt gegeben.

 

Ein Informationsblatt über die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie auf unserer Internetseite zum Download bereitgestellt.

 

 

 

>> Informationsblatt Änderungen Beihilfenverordnung zum 01.09.2016 

 

>> Anlage 5 (zu §8 Abs.3 Satz4) - für die Angemessenheit der Aufwendungen für heilpraktische Leistungen

 

 


 
ppa - Pfälzische Pensionsanstalt · Sonnenwendstraße 2 · D-67098 Bad Dürkheim · Telefon (06322) 936-0 · Telefax (06322) 936-288 · info@ppa-duew.de