Meldungen

Beihilfe > Beihilfenberechnung > Meldungen > 

Zentrale Rufnummer der Abteilung Beihilfenberechnung 06322/936-274

Servicezeiten

Montag

10 - 12 Uhr

Mittwoch

10 - 12 Uhr und 14 - 15 Uhr 

Freitag

10 - 11 Uhr

Bearbeitungsstand

Bei Fragen zum Bearbeitungsstand erreichen Sie uns unter 06322/936-0 zu folgenden Zeiten:

Mo-Do:

8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr

Fr:

8 - 12 Uhr

 

Aktuelles aus der Beihilfe

< Ausgefüllte Beihilfe-Leistungsanträge jetzt abspeicherbar
31.08.2016 11:56 Alter: 8 yrs
Kategorie: Beihilfe

Beihilferecht Rheinland-Pfalz

Änderung der Beihilfenverordnung zum 01.09.2016


Durch  Veröffentlichung im  Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz vom 25. Juli 2016 wurde die zweite Landesverordnung der Beihilfenvorschriften vom 06.07.2016 zur Änderung der Beihilfenvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz (BVO)  bekannt gegeben.

 

Ein Informationsblatt über die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie auf unserer Internetseite zum Download bereitgestellt.

 

 

 

>> Informationsblatt Änderungen Beihilfenverordnung zum 01.09.2016 

 

>> Anlage 5 (zu §8 Abs.3 Satz4) - für die Angemessenheit der Aufwendungen für heilpraktische Leistungen

 

 


 
ppa - Pfälzische Pensionsanstalt · Sonnenwendstraße 2 · D-67098 Bad Dürkheim · Telefon (06322) 936-0 · Telefax (06322) 936-288 · info@ppa-duew.de