Zentrale Rufnummer der Abteilung Beihilfenberechnung 06322/936-274
Servicezeiten
Montag
10 - 12 Uhr
Mittwoch
10 - 12 Uhr und 14 - 15 Uhr
Freitag
10 - 11 Uhr
Bearbeitungsstand
Bei Fragen zum Bearbeitungsstand erreichen Sie uns unter 06322/936-0 zu folgenden Zeiten:
Mo-Do:
8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Fr:
8 - 12 Uhr
Fahrtkosten
In welchen Fällen Fahrtkosten als beihilfefähig anerkannt werden können und in welchen Fällen nicht, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Informationsblatt Beförderungskosten. In dem jeweiligen Informationsblatt finden Sie alle wichtigen Hinweise und Änderungen zu diesem Thema.
Bitte beachten Sie, dass sich die seit dem 01.09.2016 gültigen Regelungen zum 01.10.2018 erneut geändert haben.